Beispiel aus Moritzburg: Bungalow, Anlage umgebaut
Moritzburg, 2026
Vorhandene Anlage umgebaut: Wechselrichter und Speicher hatte der Kunde selbst gekauft. Wir haben beides montiert und die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch übernommen. Der Zählerschrank bekam ein APZ-Feld und die Steuerung nach § 14a EnWG. Die Anmeldung von Anlage und Speicher bei SachsenNetze haben wir übernommen. Das Foto oben zeigt dieses Haus.
Anmeldung bei SachsenNetze
Die Anmeldung unseres Auftrags aus Moritzburg haben wir 2026 bei SachsenNetze übernommen. Für Ihre Anlage stellen wir die Unterlagen zusammen, übernehmen die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und begleiten die Inbetriebnahme. Ob für Ihre Adresse SachsenNetze oder ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.
- Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher
- Fotos vom Zählerschrank
- Lageplan und Anlagenleistung
- Bei einer vorhandenen Anlage: die bisherigen Anmeldeunterlagen, falls zur Hand
Das brauchen wir für die Anmeldung. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen zusammen.
Was 2026 für Anlage, Speicher und Zählerschrank gilt
Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.
Einspeisevergütung ab 2027: Änderung geplant, noch nicht beschlossen
Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach dem geltenden EEG 2023 eine feste Vergütung für 20 Jahre plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme, bei Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch derzeit 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur). In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung (bei kleinen Anlagen ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems). Für den Stichtag zählt die Inbetriebnahme (Module montiert und am Wechselrichter angeschlossen), nicht der Vertrag. Nach dem Gesetzentwurf (EEG 2027) sollen neue Anlagen ab 2027 statt der festen Vergütung höchstens 36 Monate lang 5,2 ct/kWh bekommen, neue Dachanlagen unter 100 kW nur noch 50 % einspeisen dürfen. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, läuft das EEG 2023 weiter.
§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte
Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.
Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026
Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.
Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher
Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.
Marktstammdatenregister binnen eines Monats
Jede Anlage und jeder Speicher muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen. Den Eintrag machen Sie als Betreiber selbst, wir fordern danach die Bestätigung an.
So läuft es ab
Anfrage und Rückruf
Sie schildern kurz Ihr Vorhaben, auch wenn Geräte schon gekauft sind. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Termin vor Ort
Wir sehen uns Zählerschrank, Dach oder vorhandene Anlage und den Platz für Wechselrichter und Speicher an. Dafür berechnen wir nichts.
Angebot
Danach bekommen Sie ein Angebot mit allen Schritten, auch für Zählerschrank, § 14a-Steuerung und Anmeldung.
Montage und Anmeldung
Wir montieren, kümmern uns um Anschluss und Zählerschrank und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister machen Sie, wir fordern die Bestätigung an.
Prüfen und messen vor der Inbetriebnahme
Bevor eine Anlage ans Netz geht, messen wir die Modulstränge und prüfen die Schutzeinrichtungen. Die Werte halten wir im Prüfprotokoll nach DIN EN 62446-1 fest.


Unsere Leistungen im Einzelnen
Termin vor Ort in Moritzburg anfragen
Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Fragen aus Moritzburg
Wer ist in Moritzburg Netzbetreiber?
Die Anmeldung unseres Auftrags in Moritzburg lief 2026 bei SachsenNetze. Ob für Ihre Adresse SachsenNetze oder ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.
Kommt ihr vor dem Angebot vorbei?
In der Regel ja. Wir sehen uns Zählerschrank, Anlage und Montageort vor Ort an und machen danach ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt. Für den Termin berechnen wir nichts.
Ich habe Wechselrichter und Speicher selbst gekauft. Baut ihr das ein und meldet es an?
Ja. Wir prüfen vorab, ob Wechselrichter, Speicher und Zählerschrank zusammenpassen, montieren die Geräte, kümmern uns um den Anschluss, übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und begleiten die Inbetriebnahme.
Kann ich den Speicher auch später nachrüsten?
Ja. Beim Termin vor Ort prüfen wir, ob Wechselrichter und Zählerschrank dafür passen. Dann montieren wir den Speicher, kümmern uns um den Anschluss und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Wer trägt die Anlage ins Marktstammdatenregister ein?
Den Eintrag machen Sie als Betreiber selbst. Wir fordern die Bestätigung bei Ihnen an. Die Frist steht oben in der Karte zum Marktstammdatenregister.
Fällt Umsatzsteuer an?
Für Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit Speicher am Wohnhaus in der Regel nicht: Dafür gilt der gesetzliche Nullsteuersatz, bei allen Anbietern gleich. Die Einzelheiten stehen oben in der Karte zum Nullsteuersatz, ob er für Ihre Anlage greift, steht im Angebot. Eine Wallbox, Elektroarbeiten ohne Bezug zur PV-Anlage und eine reine Anmeldung ohne eigene Lieferung oder Montage berechnen wir mit 19 %.
