Netzbetreiber: Stadtwerke Elbtal Aus Coswig, gleich nebenan

Photovoltaik in Radebeul: Anschluss, Speicher und Anmeldung

Wir sind ein Fachbetrieb aus Coswig. Wir schließen Wechselrichter und Speicher an, bringen den Zählerschrank auf den nötigen Stand und melden Ihre Anlage bei den Stadtwerken Elbtal an.

  • Anschluss von PV-Anlage, Wechselrichter und Speicher
  • Zählerschrank-Umbau und Steuerung nach § 14a EnWG
  • Anmeldung und Fertigmeldung beim Netzbetreiber
  • Termin vor Ort, bevor Sie ein Angebot bekommen
Doppelhaushälfte in Radebeul mit Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach
Radebeul, 2026: Wechselrichter und Speicher angeschlossen, Zählerschrank umgebaut, Anmeldung und Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Elbtal.

Zwei Aufträge aus Radebeul, 2026

Doppelhaushälfte

Wechselrichter und Batteriespeicher angeschlossen, Zählerschrank für den zweiten Zähler umgebaut, Anmeldung der Anlage und des Speichers, Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Elbtal. Das Foto oben zeigt dieses Haus.

Einfamilienhaus

Neuer Zählerschrank mit Unterverteilung und Steuerung nach § 14a EnWG, Planung der Module auf dem Dach, Anmeldung von PV-Anlage und Speicher.

Anmeldung bei den Stadtwerken Elbtal

In Radebeul betreiben die Stadtwerke Elbtal das Stromnetz. Dort melden wir Ihre Anlage an, reichen die Unterlagen nach VDE-AR-N 4105 ein, schicken die Fertigmeldung und kümmern uns um den Zählerwechsel. Ob für Ihre Adresse ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.

  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher
  • Fotos vom Zählerschrank
  • Lageplan und Anlagenleistung

Das brauchen wir für die Anmeldung. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen zusammen.

Was 2026 für neue Anlagen gilt

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.

Einspeisevergütung ab 2027: Änderung geplant, noch nicht beschlossen

Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach dem geltenden EEG 2023 eine feste Vergütung für 20 Jahre plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme, bei Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch derzeit 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur). In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung (bei kleinen Anlagen ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems). Für den Stichtag zählt die Inbetriebnahme (Module montiert und am Wechselrichter angeschlossen), nicht der Vertrag. Nach dem Gesetzentwurf (EEG 2027) sollen neue Anlagen ab 2027 statt der festen Vergütung höchstens 36 Monate lang 5,2 ct/kWh bekommen, neue Dachanlagen unter 100 kW nur noch 50 % einspeisen dürfen. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, läuft das EEG 2023 weiter.

60 % Einspeisegrenze (Solarspitzengesetz)

Neue Anlagen bis 25 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerung höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz geben, Anlagen von 25 bis 100 kW ebenso, wenn sie Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag bekommen. Die Grenze fällt erst weg, wenn Messsystem und Steuerung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerung getestet hat. Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, statt sie abzuregeln.

Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher

Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.

Neue Regeln für Netzanschluss und Zählerplatz

Seit 1. März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher, seit 1. April 2026 die neue VDE-AR-N 4100 für Zählerplatz und Netzanschluss. Wir legen neue Anlagen nach den geltenden technischen Regeln aus und melden nach den Formularen Ihres Netzbetreibers an.

So läuft es ab

Anfrage und Rückruf

Sie schildern kurz Ihr Vorhaben. Wir rufen zurück und klären Anlage, Speicher und Netzbetreiber.

Termin vor Ort

Wir sehen uns Zählerschrank, Anlage und Montageort an und besprechen, was nötig ist.

Angebot

Sie bekommen ein Angebot mit allen Schritten, auch für Zählerschrank und Anmeldung.

Anschluss und Anmeldung

Wir schließen an, messen, melden bei den Stadtwerken Elbtal an und nehmen die Anlage in Betrieb.

Prüfen und messen vor der Inbetriebnahme

Bevor eine Anlage ans Netz geht, messen wir die Modulstränge und prüfen die Schutzeinrichtungen. Die Werte halten wir im Prüfprotokoll nach DIN EN 62446-1 fest.

Messgerät Benning PV 2 mit Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Isolationswiderstand eines Modulstrangs
Messung am ModulstrangLeerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Isolationswiderstand, gemessen vor der Inbetriebnahme.
Geöffneter Kasten mit Überspannungsschutz für die Modulstränge auf der Gleichstromseite
ÜberspannungsschutzSchutz der Modulstränge auf der Gleichstromseite, sauber verdrahtet.

Weitere Beispiele aus der Nachbarschaft

Bungalow in Moritzburg mit Photovoltaik-Modulen auf dem Dach, Gartenseite
Moritzburg, 2026Vorhandene Anlage umgebaut. Den Wechselrichter und den Speicher hatte der Kunde selbst gekauft, wir haben montiert, angeschlossen und von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt, mit Anmeldung bei SachsenNetze.
Photovoltaik-Module auf dem Dach einer Pergola im Garten, von oben gesehen
Ottendorf-OkrillaPhotovoltaik auf einer Pergola im Garten.

Termin in Radebeul anfragen

Kurz ausfüllen, wir rufen Sie zurück.

Wir rufen Sie zurück und vereinbaren einen Termin vor Ort. Ein Angebot bekommen Sie danach.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Fragen aus Radebeul

Wer ist in Radebeul Netzbetreiber?

In Radebeul betreiben die Stadtwerke Elbtal das Stromnetz. Unsere Anmeldungen in Radebeul liefen 2026 dort. Ob für Ihre Adresse ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.

Kommt ihr vor dem Angebot vorbei?

In der Regel ja. Wir sehen uns Zählerschrank, Anlage und Montageort vor Ort an und machen danach ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt.

Ich habe Module oder ein Komplettset selbst gekauft. Schließt ihr das an?

Ja. Wir prüfen vorab, ob Wechselrichter, Speicher und Zählerschrank zusammenpassen, schließen alles an, melden die Anlage beim Netzbetreiber an und nehmen sie in Betrieb.

Fällt Umsatzsteuer an?

Für Lieferung und Montage einer PV-Anlage samt Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz (0 %, § 12 Abs. 3 UStG), bei allen Anbietern gleich. Eine Wallbox und eine reine Anmeldung ohne Arbeiten an der Anlage berechnen wir mit 19 %.

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