Energy Sharing — Nachbarschaftsstrom aus der eigenen PV-Anlage
Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich verankert (§ 42c EnWG). PV-Anlagenbesitzer können ihren überschüssigen Solarstrom jetzt direkt an Nachbarn verkaufen — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Das bedeutet: mehr Erlös als Einspeisevergütung für Erzeuger und günstigerer Strom für Abnehmer.
Als regionaler Fachbetrieb in Coswig begleiten wir Sie von der Eignungsprüfung über die Smart-Meter-Koordination bis zur Registrierung als Stromlieferant. Sie liefern den Strom — wir kümmern uns um Technik und Papierkram.
In Deutschland gibt es über 5 Millionen PV-Anlagen. Die Einspeisevergütung liegt nur noch bei rund 8 ct/kWh — für viele Betreiber kaum noch attraktiv. Energy Sharing eröffnet einen neuen Weg: Erzeuger verkaufen ihren Solarstrom direkt an Nachbarn zu fairen Preisen. Beide Seiten profitieren.
Für Erzeuger: Mehr verdienen
Statt rund 8 ct/kWh Einspeisevergütung erzielen Sie mit Energy Sharing 10–15 ct/kWh für Ihren überschüssigen Solarstrom. Der Preis wird frei zwischen Erzeuger und Abnehmer vereinbart — transparent, fair und deutlich über dem Einspeise-Niveau. Besonders lohnend bei großen Anlagen mit viel Überschuss tagsüber.
Für Abnehmer: Günstiger Strom
Der Nachbarschaftsstrom kostet typischerweise 15–20 ct/kWh — deutlich weniger als der reguläre Netzbezug von über 35 ct/kWh. Sie beziehen regionalen Solarstrom vom Nachbarn nebenan, ohne selbst eine Anlage zu besitzen. Smart Meter sorgen für automatische Erfassung und Abrechnung.
Für alle: Lokale Energiewende
Energy Sharing stärkt die lokale Energiegemeinschaft: kurze Wege, weniger Netzverluste, mehr Wertschöpfung in der Region. Nachbarn werden zu Partnern — und der Strom vom eigenen Dach versorgt nicht nur das eigene Haus, sondern auch die Häuser nebenan.
Was Sie brauchen
Voraussetzungen für Energy Sharing
Energy Sharing ist an klare technische und regulatorische Voraussetzungen geknüpft. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Anlage und Ihr Standort die Bedingungen erfüllen — und kümmern uns um die Umsetzung.
Smart Meter Pflicht
Alle Beteiligten — Erzeuger und Abnehmer — benötigen ein intelligentes Messsystem (iMSys). Das Smart Meter erfasst Erzeugung und Verbrauch in Echtzeit und ermöglicht die automatische Zuordnung und Abrechnung des geteilten Stroms.
Registrierung als Lieferant
Der Erzeuger muss sich als Stromlieferant registrieren. Der bürokratische Aufwand ist dank § 42c EnWG überschaubar — wir begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
Maximaler Radius: 4,5 km
Erzeuger und Abnehmer müssen innerhalb von 4,5 km Luftlinie zueinander liegen. Das stellt sicher, dass der Strom tatsächlich lokal genutzt wird und Netzverluste minimiert werden. In der Praxis deckt das die meisten Nachbarschaften ab.
Stromsteuerbefreiung
Anlagen bis 2 MW Leistung sind von der Stromsteuer befreit. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich und macht Energy Sharing auch für kleinere Dachanlagen wirtschaftlich attraktiv — ohne zusätzliche steuerliche Hürden.
Bilanzierungsgebiet
Zunächst muss der Sharing-Partner im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Ab dem 1. Juni 2028 wird diese Einschränkung aufgehoben — dann ist Energy Sharing auch über Gebietsgrenzen hinweg möglich.
Fahrplan
Zeitplan — wann startet was?
Energy Sharing wird in zwei Stufen eingeführt. Bereits jetzt können Sie mit der Planung beginnen — die technischen und regulatorischen Voraussetzungen lassen sich vorab klären.
1
Ab 01.06.2026 — Startphase
Energy Sharing ist innerhalb eines Bilanzierungsgebiets aktiv. PV-Anlagenbesitzer können überschüssigen Strom direkt an Nachbarn verkaufen — vorausgesetzt, alle Beteiligten haben ein Smart Meter und der Erzeuger ist registriert. Die Preisgestaltung ist frei vereinbar.
2
Ab 01.06.2028 — Erweiterung
Die Beschränkung auf ein Bilanzierungsgebiet entfällt. Energy Sharing wird über Gebietsgrenzen hinweg möglich — das erweitert den Kreis potenzieller Abnehmer erheblich und macht das Modell auch für größere Anlagen und Gewerbebetriebe attraktiver.
Unser Service
So unterstützen wir Sie beim Energy Sharing
Energy Sharing ist neu — und die Umsetzung erfordert technisches Know-how und regulatorische Kenntnis. Wir übernehmen die Koordination, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Strom erzeugen und teilen.
Eignungsprüfung
Wir prüfen, ob Ihre bestehende PV-Anlage die Voraussetzungen für Energy Sharing erfüllt — Anlagengröße, Standort, Entfernung zu potenziellen Abnehmern und vorhandene Messtechnik.
Smart-Meter-Koordination
Wir beraten zum richtigen Messsystem, koordinieren die Installation mit dem Messstellenbetreiber und stellen sicher, dass alle Zähler für die automatische Datenerfassung korrekt eingebunden sind.
Zählerkonzept erstellen
Wir erarbeiten ein schlüssiges Zählerkonzept, das Erzeugung, Eigenverbrauch und Weitergabe sauber trennt — die Grundlage für eine korrekte Abrechnung und steuerliche Zuordnung.
Registrierung begleiten
Die Anmeldung als Stromlieferant, die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister — wir übernehmen den gesamten administrativen Prozess für Sie.
Technische Anpassungen
Falls Ihre bestehende Anlage technische Anpassungen benötigt — etwa Wechselrichter-Updates, zusätzliche Messpunkte oder eine Erweiterung der Einspeiseleistung — setzen wir das fachgerecht um.
Zielgruppen
Für wen lohnt sich Energy Sharing?
Energy Sharing ist nicht für jede Konstellation gleich attraktiv. Besonders profitieren Anlagenbesitzer mit regelmäßigem Überschuss und Nachbarn in unmittelbarer Nähe.
Mehrfamilienhaus-Besitzer
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit PV-Dachanlage können den Solarstrom direkt an ihre Mieter oder Nachbarhäuser weitergeben — eine Win-Win-Situation für Vermieter und Bewohner. Die Dachfläche wird optimal genutzt und der Überschuss sinnvoll verwertet.
Nachbarschaften
Nachbarn mit gemeinsamem Interesse an günstiger Energie können lokale Energiegemeinschaften bilden. Ein Haus erzeugt, die Nachbarn nehmen ab — zu Preisen, die für alle attraktiver sind als Netzstrom oder reine Einspeisevergütung.
Kleingewerbe mit Überschuss
Gewerbebetriebe mit großer Dachfläche erzeugen tagsüber oft deutlich mehr Strom als sie selbst verbrauchen. Der Überschuss lässt sich gewinnbringend an umliegende Betriebe oder Wohnhäuser weitergeben — statt ihn für 8 ct ins Netz einzuspeisen.
Rund ums Thema Solar
Verwandte Leistungen
Energy Sharing beginnt mit einer leistungsstarken PV-Anlage. Ergänzend dazu bieten wir Speicherlösungen und individuelle Energieberatung.
Muss ich als Energy-Sharing-Anbieter Steuern zahlen?
Anlagen bis 2 MW sind von der Stromsteuer befreit. Die Einnahmen aus Energy Sharing sind wie Einspeisevergütung zu behandeln. Für Kleinanlagen unter 30 kWp auf Wohngebäuden ist das in der Regel einkommensteuerfrei (EStG). Wir empfehlen dennoch, im Einzelfall Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten — insbesondere bei gewerblich genutzten Anlagen oder Einnahmen oberhalb der Bagatellgrenzen.
Wie funktioniert die Abrechnung beim Energy Sharing?
Die Abrechnung erfolgt automatisiert über Smart Meter und den Messstellenbetreiber. Der Erzeuger legt den Preis pro kWh fest, die Messdaten werden viertelstündlich erfasst und dem jeweiligen Abnehmer zugeordnet. Die technischen und rechtlichen Details regelt § 42c EnWG. Als Anlagenbesitzer müssen Sie sich nicht um die Messtechnik kümmern — das übernimmt der Messstellenbetreiber.
Brauche ich eine Mindestgröße für meine PV-Anlage?
Nein — jede PV-Anlage kann grundsätzlich teilnehmen, solange ein Smart Meter installiert ist. Wirtschaftlich sinnvoll wird Energy Sharing allerdings erst ab ca. 5 kWp mit regelmäßigem Überschuss. Bei kleineren Anlagen wird der Eigenverbrauchsanteil so hoch sein, dass kaum überschüssiger Strom zum Teilen übrig bleibt.
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Kostenlose Beratung zu Energy Sharing
Sie möchten Ihren Solarstrom an Nachbarn verkaufen oder als Abnehmer günstigen Nachbarschaftsstrom beziehen? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie von der Idee bis zur Umsetzung — kostenlos und unverbindlich.