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Stand: 05.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter
IWH 24 Solar · A. John
An der Heide 31, 01640 Coswig
Tel. 0152 37692683 · E-Mail: solar@iwh24.de

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Photovoltaik-Anmeldung, technische Inbetriebnahme, Energieberatung sowie Lieferung und Installation von Komponenten zwischen IWH 24 Solar („wir") und unseren Kunden („Sie").

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Diese AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn wir bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen haben und Sie die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hatten. Bei Abschlüssen vor Ort übergeben wir Ihnen die AGB in Papierform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind vier Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

(2) Nehmen Sie ein Angebot an, kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Wir erklären die Annahme innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Ihrer Beauftragung; danach sind Sie nicht mehr gebunden. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn wir mit der Ausführung beginnen und Sie hiervon Kenntnis erlangen.

(3) Bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume – insbesondere bei Ihnen zu Hause – geschlossen werden, kommt der Vertrag mit Unterzeichnung des Auftragsformulars zustande. Sie erhalten unmittelbar bei Vertragsschluss eine Abschrift des Vertrags einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung in Papierform (§ 312f Abs. 1 BGB).

(4) Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher ergibt sich aus § 14.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

(2) Sie stellen uns rechtzeitig die für die Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit (z. B. Fotos des Zählerschranks, technische Daten, Eigentümerangaben) und gewähren uns zu den vereinbarten Terminen Zugang zu den Arbeitsbereichen einschließlich Strom- und Wasseranschluss.

(3) Sie stehen dafür ein, dass Sie zur Beauftragung berechtigt sind (Eigentum oder Zustimmung des Eigentümers) und dass die Dachkonstruktion die Anlage tragen kann; auf Wunsch benennen wir einen Statiker. Erkennbare Bedenken teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

(4) Kommen Sie einer Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verlängern sich unsere Fristen entsprechend (§ 5 Abs. 4). Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; weitere Kosten fallen nur an, soweit sie im Angebot ausgewiesen sind.

(2) Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeichern und wesentlicher Komponenten entfällt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 %, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind (Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden; bei Anlagen bis 30 kW (peak) nach dem Marktstammdatenregister gelten sie als erfüllt). Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung mit 0 % ausgewiesen. Ein zusätzlicher Preisnachlass ist damit nicht verbunden – der Nullsteuersatz ist bereits im genannten Gesamtpreis berücksichtigt.

(3) Für Leistungen, die nicht unter § 12 Abs. 3 UStG fallen – insbesondere Installation von Ladeinfrastruktur (Wallbox), allgemeine Elektroarbeiten sowie eigenständig beauftragte Beratungs-, Anmelde- und Reparaturleistungen ohne gleichzeitige Anlagenlieferung – gilt der Regelsteuersatz. Welcher Steuersatz auf welche Position entfällt, weisen wir im Angebot und in der Rechnung getrennt aus.

(4) Bei Werkleistungen wird die Vergütung mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.

(5) Abschlagszahlungen verlangen wir nur für bereits erbrachte, vertragsgemäße Leistungen und nur in Höhe des Wertes dieser Leistungen (§ 632a BGB). Vor Abnahme verlangen wir insgesamt höchstens 90 % der Gesamtvergütung. Wegen unwesentlicher Mängel können Sie einen Abschlag nicht verweigern; im Übrigen bleiben Ihre Zurückbehaltungsrechte unberührt. Eine Vorauszahlung vor Leistungsbeginn vereinbaren wir nur einzelfallbezogen und auf Ihr Verlangen gegen Stellung einer Sicherheit in gleicher Höhe.

(6) Zahlen Sie nicht innerhalb der Frist aus Absatz 4, kommen Sie in Verzug, wenn wir Sie in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen haben; im Übrigen tritt Verzug nach Mahnung ein. Während des Verzugs schulden Sie als Verbraucher Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Sind Sie Unternehmer, gilt § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.

(7) Für jede weitere Mahnung nach Verzugseintritt berechnen wir die tatsächlich entstandenen Kosten, pauschal 2,50 €. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

(8) Sie können mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen aufrechnen; Ihre gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Datum oder als Zeitraum ab Vertragsschluss angegeben sind. Fehlt eine Angabe, erbringen wir die Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss.

(2) Termine, die von der Mitwirkung Dritter abhängen – insbesondere Anschluss-, Zähler- und Inbetriebnahmetermine des Netzbetreibers – kennzeichnen wir ausdrücklich als voraussichtliche Termine. Sobald der Dritte einen Termin bestätigt, gilt dieser als vereinbart.

(3) Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen, solange wir aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert sind (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf). Bei ausbleibender Lieferung eines Vorlieferanten gilt dies nur, wenn wir ein deckungsgleiches Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, wenn wir vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Frist verlängert sich außerdem um den Zeitraum, um den Sie eine nach § 3 vereinbarte Mitwirkung verspätet erbringen.

(5) Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzug bleiben unberührt.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware an Sie über (§ 475 Abs. 2 BGB).

(2) Bei Werkleistungen tragen wir die Vergütungsgefahr bis zur Abnahme (§ 644 Abs. 1 BGB). Kommen Sie in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf Sie über.

(3) Gelieferte, nicht fest eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Werden Komponenten fest mit dem Gebäude verbunden, endet der Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften; Ihre Zahlungspflicht bleibt unberührt.

§ 7 Abnahme (Werkleistungen)

(1) Nach Fertigstellung der Leistung fordern wir Sie in Textform zur Abnahme auf und setzen Ihnen dafür eine Frist von 14 Tagen ab Zugang der Aufforderung.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern. Auf diese Rechtsfolge weisen wir Sie in der Abnahmeaufforderung gesondert in Textform hin (§ 640 Abs. 2 BGB). Ohne diesen Hinweis tritt die Abnahmewirkung nicht ein.

(3) Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Anlage – insbesondere die für die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderliche technische Inbetriebnahme – gilt für sich genommen nicht als Abnahme.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel können Sie die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Vorbehalte wegen bekannter Mängel erklären Sie bei der Abnahme.

(5) Auf Ihr Verlangen nehmen wir die Leistung gemeinsam mit Ihnen förmlich ab und halten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll fest.

§ 8 Mängelansprüche und Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Wir haften für die Mangelfreiheit der von uns gelieferten und montierten Komponenten nach den gesetzlichen Vorschriften – auch dann, wenn die Ursache im Produkt eines Herstellers liegt. Eine Einschränkung dieser Haftung findet nicht statt; auf Ansprüche gegen Dritte verweisen wir Sie nicht.

(3) Bei Werkleistungen erfolgt zunächst Nacherfüllung; die Art der Nacherfüllung wählen wir (§ 635 Abs. 1 BGB). Beim reinen Kauf von Komponenten wählen Sie zwischen Nachbesserung und Nachlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB).

(4) Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter oder Speicher treten neben Ihre gesetzlichen Mängelrechte und schränken diese nicht ein. Die Garantiebedingungen erhalten Sie mit der Anlagendokumentation; Garantiegeber ist allein der jeweilige Hersteller. Auf Ihren Wunsch unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Garantiefällen.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) und beim Kauf von Komponenten zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt die regelmäßige Verjährungsfrist.

(6) Enthält die Anlage digitale Elemente (z. B. Wechselrichter mit Portal- oder App-Anbindung), gelten ergänzend die §§ 475b ff. BGB einschließlich der Aktualisierungspflicht.

(7) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf von Ihnen beigestellten Teilen, auf Eingriffen Dritter oder auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung beruhen, soweit wir dies nicht zu vertreten haben. Die Beweislast dafür tragen wir.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir darüber hinaus nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung Sie vertrauen durften; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften über den Verzug und über die Mängelhaftung (§ 8) bleiben unberührt.

§ 10 Kündigung durch den Kunden

Sie können den Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung zu; wir müssen uns jedoch anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben. Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Betrags unbenommen. Ihr Widerrufsrecht nach § 14 bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 12 Geistiges Eigentum

An Unterlagen, Plänen, Berechnungen, Texten und Bildern behalten wir uns alle Rechte vor. Nutzungsrechte werden eingeräumt, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Anlage und zu deren Betrieb, Wartung und Weiterveräußerung erforderlich ist.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular erhalten Sie bei Vertragsschluss vor Ort in Papierform, bei Abschluss im Fernabsatz in Textform; sie ist außerdem auf dieser Website abrufbar.

(2) Mit der Ausführung beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen und uns dieses Verlangen bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben (§ 357a Abs. 2 BGB). Das entsprechende Formularfeld ist gesondert zu unterschreiben; eine Ausfertigung verbleibt bei Ihnen.

(3) Widerrufen Sie nach einem solchen Verlangen, schulden Sie Wertersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Fehlt das Verlangen oder die vorherige Unterrichtung über Widerrufsrecht und Zahlungspflicht, schulden Sie keinen Wertersatz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften Ihres Aufenthaltsstaats unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Meißen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Stand: 05.08.2026

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