PV-Betrieb aus Coswig 150+ PV-Projekte des Inhabers Termin vor Ort: dafür berechnen wir nichts

Zählerschrank-Umbau für PV-Anlage, Speicher und Wallbox

Kein Platz für den neuen Zähler, Schraubsicherungen oder keine Steuerung für die Wallbox: Oft entscheidet der Zählerschrank, ob eine neue Anlage angemeldet werden kann. Wir sehen uns Ihren Schrank vor Ort an, bauen ihn um oder erneuern ihn und stimmen alles mit Ihrem Netzbetreiber ab.

  • Bestand prüfen: Umbau oder neuer Schrank
  • Platz für Zähler und Steuertechnik
  • Vorbereitet für die Steuerung nach § 14a
  • Unterlagen für den Netzbetreiber aus einer Hand
  • Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen
Doppelhaushälfte in Radebeul mit Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach
Radebeul, 2026: Wechselrichter und Speicher angeschlossen, Zählerschrank umgebaut, Anmeldung und Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Elbtal.

Was wir machen

Ein Zählerschrank, der jahrelang gereicht hat, passt oft nicht mehr, sobald eine PV-Anlage, ein Stromspeicher oder eine Wallbox dazukommt. Dann fehlt Platz für den Zweirichtungszähler, für die Steuertechnik oder für neue Stromkreise.

Wir prüfen zuerst, ob ein gezielter Umbau reicht oder ob ein neuer Schrank sinnvoller ist. Gebaut wird nach den aktuellen Regeln für Zählerplätze und den Vorgaben Ihres Netzbetreibers; was sich dort gerade geändert hat, steht weiter unten unter „Was gerade gilt“.

  • Zählerschrank umbauen oder erweitern, wenn die Grundstruktur passt
  • Zählerschrank komplett erneuern, wenn der alte nicht mehr reicht
  • Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox des Messstellenbetreibers
  • Anschluss für die Steuerung von Wallbox, Speicher oder Wärmepumpe nach § 14a
  • Hauptleitungsschutz passend zur neuen Leistung, Überspannungsschutz nach den aktuellen Regeln
  • Abstimmung und Unterlagen für Ihren Netzbetreiber

Ihr Nutzen

Mit einem passenden Zählerschrank kann Ihre neue Anlage angemeldet und in Betrieb genommen werden. Wir reichen vollständige Unterlagen beim Netzbetreiber ein, damit möglichst nichts nachgefordert wird.

Zählerschrank, PV-Anmeldung und Inbetriebnahme kommen bei uns aus einer Hand. Sie haben einen Ansprechpartner, statt Elektriker, Anlagenbauer und Netzbetreiber selbst zusammenzubringen.

  • Anlage kann angemeldet und angeschlossen werden
  • Anschluss für § 14a vorbereitet, damit geringere Netzentgelte möglich sind
  • Platz für spätere Erweiterungen wie Speicher oder Wallbox
  • Ein Ansprechpartner von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme

So läuft es ab

Rückruf

Sie schildern uns, was geplant ist: PV-Anlage, Speicher, Wallbox oder ein neuer Zähler. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Termin vor Ort

Wir sehen uns Zählerschrank und Hausanschluss an und klären, ob ein Umbau reicht. Dafür berechnen wir nichts. Danach bekommen Sie Ihr Angebot.

Abstimmung und Umbau

Wir stimmen den Umbau mit Ihrem Netzbetreiber ab und bauen um. Den Termin für Zählerwechsel oder Zählersetzung legt der Messstellenbetreiber fest, meist ist das Ihr Netzbetreiber; wir koordinieren ihn mit Ihnen.

Prüfung und Übergabe

Nach dem Umbau prüfen und messen wir die Anlage, nehmen sie in Betrieb und übergeben Ihnen die Unterlagen.

Beispiele aus der Region

Dresden, 2026

Wechselrichter und Speicher einer Photovoltaik-Anlage montiert und in Betrieb genommen, im Zählerschrank Hauptschalter getauscht und Feld für den Datenanschluss bestückt, Steuerung nach § 14a eingebaut, Anmeldung bei SachsenNetze.

Dresden, 2026

Wallbox installiert, Zählerschrank umgebaut und Steuerung nach § 14a eingebunden, Netzbetreiber SachsenNetze.

Bungalow in Moritzburg mit Photovoltaik-Modulen auf dem Dach, Gartenseite
Moritzburg, 2026Vorhandene Anlage umgebaut: Wechselrichter und Speicher angeschlossen, Feld für den Datenanschluss im Zählerschrank bestückt, Steuerung nach § 14a eingebaut, Anmeldung bei SachsenNetze.

Weinböhla, 2026

Für die Anmeldung einer PV-Anlage den Zählerschrank nachgerüstet: Feld für den Datenanschluss, Überspannungsschutz und Steuerung nach § 14a eingebaut, Anmeldung bei SachsenNetze übernommen.

Radebeul, 2026

Wechselrichter und Speicher montiert, Zählerschrank umgebaut und Platz für einen zweiten Zähler geschaffen, Anmeldung bei den Stadtwerken Elbtal.

Was gerade gilt

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.

Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026

Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.

§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte

Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.

Neue Regeln für Netzanschluss und Zählerplatz

Seit 1. März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher, seit 1. April 2026 die neue VDE-AR-N 4100 für Zählerplatz und Netzanschluss. Wir legen neue Anlagen nach den geltenden technischen Regeln aus und melden nach den Formularen Ihres Netzbetreibers an.

Netzbetreiber im Einsatzgebiet

Welcher Netzbetreiber zuständig ist, hängt von Ihrer Adresse ab. Unsere Zählerschrank-Umbauten 2026 liefen über SachsenNetze und, in Radebeul, über die Stadtwerke Elbtal. Die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers prüfen wir vor jedem Umbau.

  • SachsenNetze
  • Stadtwerke Elbtal
  • MITNETZ Strom
  • Meißener Stadtwerke

Rückruf zum Zählerschrank anfragen

Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Ein Foto vom Zählerschrank hilft uns beim ersten Gespräch.

Wir rufen Sie zurück und vereinbaren einen Termin vor Ort. Ein Angebot bekommen Sie danach.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen neuen Zählerschrank?

Meist dann, wenn eine PV-Anlage, ein Speicher oder eine Wallbox dazukommt und im alten Schrank kein Platz für den neuen Zähler, die Steuertechnik oder die Schutzgeräte ist. Typische Zeichen sind ein alter Schrank mit Schraubsicherungen oder kein freier Zählerplatz. Maßgeblich sind die technischen Regeln und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Das klären wir beim Termin vor Ort.

Muss immer der ganze Zählerschrank getauscht werden?

Nicht immer. Geht es nur um die Vorbereitung für § 14a, reicht oft ein Zusatzfeld oder ein Anbaugehäuse am Zählerschrank. Wird der Zählerplatz selbst umgebaut, verlangt der Netzbetreiber oft den aktuellen Stand für den ganzen Schrank, dann ist ein neuer meist die bessere Lösung. Was bei Ihnen nötig ist, sehen Sie im Angebot nach dem Termin vor Ort.

Wie läuft der Umbau ab?

Nach dem Rückruf sehen wir uns den Schrank vor Ort an, danach bekommen Sie ein Angebot. Wir stimmen den Umbau mit dem Netzbetreiber ab, bauen um, prüfen und messen die Anlage und übergeben Ihnen die Unterlagen.

Wer kümmert sich um den Termin mit dem Netzbetreiber?

Den Zähler wechselt oder setzt der Messstellenbetreiber, meist ist das Ihr Netzbetreiber. Wir melden den Umbau fertig und stimmen den Termin mit Ihnen und dem Messstellenbetreiber ab. Wie lange das dauert, bestimmt er, nicht wir.

Was heißt „vorbereitet für § 14a“?

Im Zählerschrank wird der Anschluss vorgesehen, über den der Netzbetreiber die Leistung von Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher bei Bedarf begrenzen kann. Ohne diesen Anschluss lassen sich die Geräte nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden, und erst damit sind die geringeren Netzentgelte möglich. Was dazu gerade gilt, steht in der Karte „§ 14a EnWG“ oben.

Habe ich während des Umbaus Strom?

Für den Umbau muss der Strom zeitweise abgeschaltet werden. Wie lange, hängt vom Umfang ab. Das besprechen wir beim Termin vor Ort, damit Sie planen können.

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