Was wir machen
Bei der §14a-Steuerung übernehmen wir alles, was in Ihrer Elektroanlage passieren muss, damit der Netzbetreiber Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher bei Bedarf drosseln kann. Steuerbox und Smart-Meter-Gateway setzt Ihr Messstellenbetreiber. Wir sorgen dafür, dass sie im Zählerschrank Platz haben und mit Ihren Geräten verbunden sind.
Neue Wallboxen und Speicher binden wir über die digitale Schnittstelle EEBUS an, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement. Bei Wärmepumpen und Klimaanlagen genügt vorerst noch ein einfacher Schaltkontakt.
- Bestandsaufnahme: welche Geräte steuerbar sein müssen und ob der Zählerschrank passt
- [Zählerschrank](/elektroinstallation.html) ergänzen oder umbauen: Platz für die Steuerbox, Übergabepunkt für das Steuersignal
- Netzwerk- oder Steuerleitung vom Zählerschrank zu den Geräten oder zum Energiemanagement
- Gerät oder Energiemanagement einrichten und die Steuerung testen
- Anmeldung beim Netzbetreiber, auch zusammen mit [Wallbox-Installation](/wallbox-installation.html) oder [Stromspeicher](/stromspeicher.html)
Ihr Nutzen
Für angemeldete und steuerbare Geräte gilt gesetzlich ein reduziertes Netzentgelt, egal welcher Betrieb sie einbaut. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher drosseln, wenn dem Netz vor Ort eine Überlastung droht, und nur bis auf eine Mindestleistung. Licht und Haushaltsgeräte laufen normal weiter.
Ebenfalls für jeden Anschlussnehmer gilt: Der Netzbetreiber darf den Anschluss eines steuerbaren Geräts nicht mit Verweis auf Engpässe in seinem Netz ablehnen. Reicht der Hausanschluss selbst nicht aus, kann trotzdem eine Verstärkung nötig sein. Unser Teil ist der Übergabepunkt: Das Steuersignal kommt je Netzanschluss nur einmal an. Ist der Übergabepunkt im Zählerschrank sauber vorbereitet, lassen sich dort auch später nachgerüstete Geräte anbinden.
- Reduziertes Netzentgelt für angemeldete und steuerbare Geräte (gesetzlich, unabhängig vom Installationsbetrieb)
- Kein Anschlussverbot wegen Engpässen im Netz (Pflicht des Netzbetreibers)
- Ein vorbereiteter Übergabepunkt im Zählerschrank, auch für später nachgerüstete Geräte
- Zählerschrank, Anbindung und Anmeldung aus einer Hand
So läuft es ab
Rückruf und Termin vor Ort
Sie schildern kurz Ihr Vorhaben, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Vor Ort sehen wir uns Geräte und Zählerschrank an; dafür berechnen wir nichts.
Angebot
Nach dem Termin bekommen Sie ein Angebot, das zu Ihrem Zählerschrank und zu den Vorgaben Ihres Netzbetreibers passt.
Einbau und Anbindung
Wir ergänzen oder bauen den Zählerschrank um, verlegen die Leitungen zu den Geräten und richten die Steuerung ein. Die Steuerbox setzt Ihr Messstellenbetreiber, bei SachsenNetze kann sie auch später kommen.
Test und Anmeldung
Wir testen die Steuerung mit Protokoll und melden die steuerbaren Geräte beim Netzbetreiber an. Welches Netzentgelt-Modul gilt, entscheiden Sie als Anschlussnehmer selbst.
Beispiele aus der Region

Dresden, 2026: PV-Anlage mit Speicher
PV-Anlage und Speicher, Zählerschrank umgebaut mit §14a-Steuerung, Netzanmeldung bei SachsenNetze.
Dresden, 2026: Wallbox
Wallbox installiert, Zählerschrank umgebaut mit §14a-Steuerung, Netzgebiet SachsenNetze.
Weinböhla, 2026: Zählerschrank
Zählerschrank umgebaut mit §14a-Steuerung, Netzanmeldung bei SachsenNetze.
Dresden, 2026: §14a-Steuerung
§14a-Steuerung als eigener Auftrag, Netzgebiet SachsenNetze.
Was gerade gilt
Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.
§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte
Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.
Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026
Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.
Neue Regeln für Netzanschluss und Zählerplatz
Seit 1. März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher, seit 1. April 2026 die neue VDE-AR-N 4100 für Zählerplatz und Netzanschluss. Wir legen neue Anlagen nach den geltenden technischen Regeln aus und melden nach den Formularen Ihres Netzbetreibers an.
Netzbetreiber im Einsatzgebiet
Wie der Zählerschrank für die Steuerung aussehen muss, legt jeder Netzbetreiber in seinen technischen Vorgaben fest. Die §14a-Steuerung haben wir 2026 bei SachsenNetze umgesetzt. Anlagen melden wir bei diesen Netzbetreibern an:
- SachsenNetze
- Stadtwerke Elbtal
- MITNETZ Strom
- Meißener Stadtwerke
Rückruf zur §14a-Steuerung anfragen
Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Den Termin vor Ort berechnen wir nicht, das Angebot folgt danach.
Häufige Fragen zur §14a-Steuerung
Was regelt § 14a eigentlich?
Er erlaubt dem Netzbetreiber, große Stromverbraucher wie Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher bei drohender Netzüberlastung vorübergehend zu drosseln. Dabei bleibt eine Mindestleistung. Im Gegenzug gilt für jeden Anschlussnehmer mit angemeldeten und steuerbaren Geräten ein reduziertes Netzentgelt.
Sind meine Wallbox oder Wärmepumpe betroffen?
Betroffen sind Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speicher (beim Laden aus dem Netz), die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können. Geräte, die vor 2024 in Betrieb gingen, haben Bestandsschutz. Hatten sie schon ein vergünstigtes Netzentgelt nach altem § 14a, gilt dieser Schutz bis spätestens Ende 2028. Was für Ihre Geräte gilt, klären wir beim Termin vor Ort.
Wer baut die Steuerbox ein, und muss der Zählerschrank umgebaut werden?
Steuerbox und Smart-Meter-Gateway liefert und setzt Ihr Messstellenbetreiber. Wir schaffen im Zählerschrank den Platz, richten den Übergabepunkt ein, verlegen die Leitungen zu Ihren Geräten und geben die Gerätekennung für die Kopplung weiter. Ob dafür ein Umbau nötig ist, sehen wir vor Ort.
Welches Netzentgelt-Modul soll ich wählen?
Es gibt drei Module: eine feste jährliche Ermäßigung (Modul 1, gilt ohne Auswahl), einen geringeren Arbeitspreis mit eigenem Zähler für das Gerät (Modul 2) und zeitabhängige Netzentgelte mit Smart Meter zusätzlich zu Modul 1 (Modul 3). Die Wahl treffen Sie als Anschlussnehmer, die Beträge stehen im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Darf ich das Gerät nutzen, bevor die Steuerbox eingebaut ist?
Im Netzgebiet von SachsenNetze in der Regel ja: Dort darf der Messstellenbetreiber die Steuerbox in der Übergangszeit später nachrüsten. Bis dahin läuft das angemeldete und getestete Gerät normal. Sobald die Steuerbox gesetzt ist, muss das Gerät umgehend mit ihr gekoppelt werden. Bei anderen Netzbetreibern prüfen wir das vor dem Einbau.
