Aufträge mit Zählerschrank in Dresden, 2026
Dresden, 2026: PV mit Speicher angeschlossen
Wechselrichter und Speicher montiert und in Betrieb genommen, Zählerplatz umgebaut und Haushalts- und Wärmepumpenzähler zusammengelegt, APZ-Feld bestückt und für die § 14a-Steuerung vorbereitet, An- und Fertigmeldung bei SachsenNetze.
Dresden, 2026: PV, Speicher und Wallbox
PV-Anlage aufgebaut und vorhandene Module eingebunden, Speicher und Wallbox montiert, Zählerschrank und Unterverteilung dafür ausgestattet.
Dresden, 2026: Wallbox mit § 14a-Steuerung
Zählerschrank umgebaut, Wallbox installiert und für die § 14a-Steuerung angebunden, im Netzgebiet von SachsenNetze.
Netzbetreiber in Dresden: SachsenNetze
In Dresden ist in der Regel SachsenNetze der Netzbetreiber; welcher bei Ihnen zuständig ist, klären wir vor der Anmeldung. Wird der Zählerschrank umgebaut oder kommt eine PV-Anlage, ein Speicher oder eine Wallbox dazu, organisieren wir die Anmeldung bei SachsenNetze und bereiten die Unterlagen vor. Den Zähler wechselt danach der Messstellenbetreiber; den Termin erfahren Sie von uns oder direkt von ihm.
- Fotos vom Zählerschrank bei offener und geschlossener Tür (bitte keine Abdeckungen abschrauben)
- Zählernummer (steht auf dem Zähler und auf der Stromrechnung)
- Was neu dazukommt: PV-Anlage, Speicher oder Wallbox
Das hilft uns schon vor dem Termin. Was fehlt, klären wir gemeinsam vor Ort.
So läuft der Umbau ab
Anfrage und Rückruf
Sie schildern kurz, was ansteht: neue PV-Anlage, Speicher, Wallbox oder ein alter Zählerschrank. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Termin vor Ort
Wir sehen uns Zählerschrank, Hausanschluss und Leitungswege an und klären, ob ein Umbau reicht oder ein neuer Schrank nötig ist. Für den Termin berechnen wir nichts.
Angebot
Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen, vom Material bis zur Anmeldung bei SachsenNetze.
Anmeldung und Umbau
Wir organisieren die Anmeldung bei SachsenNetze und bereiten die Unterlagen vor. Dann wird der Zählerschrank umgebaut, mit Messungen geprüft und protokolliert, und die Fertigmeldung wird beim Netzbetreiber eingereicht. Den Zähler wechselt danach der Messstellenbetreiber.
Was gerade für Zählerschränke gilt
Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.
Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026
Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.
§ 14a EnWG: Steuerung und Netzentgelt
Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen vorübergehend auf eine Mindestleistung drosseln. Im Gegenzug sieht die Bundesnetzagentur ein ermäßigtes Netzentgelt vor; wie viel das ausmacht, hängt vom gewählten Modul (1 bis 3) und vom Tarif ab. Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.
Neue Regeln für Netzanschluss und Zählerplatz
Seit 1. März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher, seit 1. April 2026 die neue VDE-AR-N 4100 für Zählerplatz und Netzanschluss. Wir legen neue Anlagen nach den geltenden technischen Regeln aus und melden nach den Formularen Ihres Netzbetreibers an.
Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher
Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.
Prüfen und messen vor der Inbetriebnahme
Bevor eine Anlage ans Netz geht, messen wir die Modulstränge und prüfen die Schutzeinrichtungen. Die Werte halten wir im Prüfprotokoll nach DIN EN 62446-1 fest.


Was oft mit dem Zählerschrank zusammenhängt
Termin für Ihren Zählerschrank in Dresden anfragen
Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen zurück.
Fragen zum Zählerschrank-Umbau in Dresden
Brauche ich einen neuen Zählerschrank oder reicht ein Umbau?
Das hängt vom Bestand ab. Passt die Grundstruktur, wird gezielt umgebaut. Fehlt Platz für einen weiteren Zähler oder ist der Schrank sehr alt, ist oft ein neuer sinnvoll; fehlt nur der Platz für die Steuerbox, reicht manchmal ein angebautes Gehäuse. Was SachsenNetze in Ihrem Fall verlangt, sehen wir beim Termin vor Ort und schreiben es ins Angebot.
Wie läuft der Umbau ab?
Nach dem Termin vor Ort und Ihrer Zusage organisieren wir die Anmeldung bei SachsenNetze. Während der Arbeiten am Zählerschrank ist der Strom aus Sicherheitsgründen zeitweise abgeschaltet; den Zeitraum sprechen wir vorher mit Ihnen ab. Zum Schluss wird geprüft und gemessen, und Sie bekommen das Protokoll.
Muss ich den Termin mit dem Netzbetreiber selbst ausmachen?
Nein. Die Anmeldung bei SachsenNetze organisieren wir, die Unterlagen bereiten wir vor. Den Zähler wechselt der Messstellenbetreiber; den Termin erfahren Sie von uns oder direkt von ihm.
Was hat mein Zählerschrank mit § 14a zu tun?
Neue Wallboxen, Wärmepumpen und andere steuerbare Geräte über 4,2 kW muss der Netzbetreiber bei Bedarf herunterregeln können; eine Mindestleistung bleibt. Im Gegenzug gilt für ihre Betreiber ein ermäßigtes Netzentgelt (mehr dazu in der Karte oben). Die Steuerbox setzt der Messstellenbetreiber; sie braucht einen Einbauplatz im Zählerschrank oder in einem angebauten, plombierbaren Gehäuse. Was bei Ihnen passt und ob dafür umgebaut werden muss, prüfen wir beim Termin vor Ort.
Kommt ihr vor dem Angebot vorbei?
In der Regel ja. Wir sehen uns Zählerschrank und Hausanschluss vor Ort an und machen danach ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt. Für den Termin berechnen wir nichts.
Fällt Umsatzsteuer an?
Wird der Zählerschrank im selben Auftrag mit einer PV-Anlage oder einem Speicher umgebaut und ist der Umbau dafür nötig, gilt dafür in der Regel wie für die Anlage der Nullsteuersatz. Für eine Wallbox und für einen Umbau ohne Bezug zu einer PV-Anlage fällt die normale Umsatzsteuer an. Welcher Satz für welche Position gilt, steht im Angebot.
