Drei Wallbox-Aufträge aus Dresden, 2026
PV-Anlage, Speicher und Wallbox
Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und Wallbox, dazu Zählerschrank und Unterverteilung.
Wallbox mit Zählerschrank-Umbau
Vom Kunden gekaufte Wallbox montiert, angeschlossen und geprüft, Zählerschrank umgebaut und für die Steuerung nach § 14a EnWG vorbereitet. Netzbetreiber: SachsenNetze.
Wallbox mit Anmeldung
Wallbox installiert und eingerichtet, mit Anmeldung bei SachsenNetze.
Anmeldung bei SachsenNetze
In Dresden betreibt SachsenNetze das Stromnetz. Dort wird Ihre Wallbox vor der Inbetriebnahme angemeldet. Die Anmeldung organisieren wir, die Unterlagen bereiten wir vor. Nach den Vorgaben von SachsenNetze brauchen neue Wallboxen, die unter § 14a fallen, eine digitale Schnittstelle für die Steuerung, in der Wallbox selbst oder über ein Energiemanagement. Die Schnittstelle prüfen wir, bevor die Fertigmeldung eingereicht wird. Die Steuerbox selbst setzt der Messstellenbetreiber. Ob für Ihre Adresse ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.
- Datenblatt der Wallbox mit Ladeleistung
- Fotos vom Zählerschrank und vom Hausanschluss
- Montageort der Wallbox und Weg der Leitung
Das brauchen wir für Angebot und Anmeldung. Welche Wallbox passt, besprechen wir beim Termin vor Ort.
So läuft es ab
Anfrage und Rückruf
Sie schildern kurz Ihr Vorhaben, zum Beispiel welches Auto und welche Wallbox Sie im Blick haben. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Termin vor Ort
Wir sehen uns Zählerschrank, Hausanschluss und Montageort an und klären den Weg der Leitung. Dafür berechnen wir nichts.
Angebot
Sie bekommen ein Angebot mit Wallbox, Leitung und Absicherung, bei Bedarf auch mit Umbau des Zählerschranks und Anmeldung.
Anmeldung und Anschluss
Wir organisieren die Anmeldung bei SachsenNetze, wo nötig mit deren Zustimmung vor dem Einbau. Dann wird die Wallbox montiert, angeschlossen und gemessen. Die Schnittstelle für die Steuerung und, mit PV-Anlage, das Laden mit Solarstrom testen wir. Zum Schluss wird die Fertigmeldung beim Netzbetreiber eingereicht.
Was gerade für Wallboxen gilt
Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.
§ 14a EnWG: Steuerung und Netzentgelt
Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen vorübergehend auf eine Mindestleistung drosseln. Im Gegenzug sieht die Bundesnetzagentur ein ermäßigtes Netzentgelt vor; wie viel das ausmacht, hängt vom gewählten Modul (1 bis 3) und vom Tarif ab. Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.
Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026
Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.
Mehr zu Wallbox, Zählerschrank und Solarstrom
Wallbox-Termin in Dresden anfragen
Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Für den Termin vor Ort berechnen wir nichts.
Fragen zur Wallbox in Dresden
Muss ich meine Wallbox in Dresden anmelden?
Ja. Jede Wallbox wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet, in Dresden bei SachsenNetze. Liegt die Ladeleistung aller Ladepunkte Ihrer Anlage zusammen über 12 kVA, etwa bei 22 kW oder zwei 11-kW-Wallboxen, muss SachsenNetze vorher zustimmen. Die Anmeldung organisieren wir, die Unterlagen bereiten wir vor.
Was bedeutet § 14a für meine Wallbox?
Eine nicht öffentlich zugängliche Wallbox mit mehr als 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb genommen wurde, gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. SachsenNetze darf ihre Leistung bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend drosseln. Steuert SachsenNetze die Wallbox direkt, bleiben mindestens 4,2 kW, bei Steuerung über ein Energiemanagement gilt eine Mindestleistung für das ganze Haus. Maßnahmen in Netznotfällen bleiben davon unberührt. Im Gegenzug gibt es ein ermäßigtes Netzentgelt, die Einzelheiten hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Wie es bei Ihnen ankommt, hängt vom gewählten Modul und Ihrem Stromtarif ab. Die Anbindung für die Steuerung richten wir ein und prüfen sie bei der Inbetriebnahme.
Kann ich mit meinem eigenen Solarstrom laden?
Ja, wenn Wechselrichter und Wallbox zusammenpassen. Dann lädt das Auto mit dem Strom, den Ihre PV-Anlage gerade übrig hat. Ob das bei Ihnen geht, prüfen wir beim Termin. Mehr dazu: PV-Anlage.
Reicht mein Zählerschrank für eine Wallbox?
Das hängt von Alter, Platz und Absicherung ab. Manchmal braucht es Platz für die Steuerbox, eine Datenleitung oder einen Umbau. Das sehen wir beim Termin vor Ort und schreiben es ins Angebot. Mehr dazu: Zählerschrank.
Kommen Sie vor dem Angebot vorbei?
In der Regel ja. Wir sehen uns Zählerschrank, Hausanschluss und Montageort an und machen danach ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt. Für den Termin berechnen wir nichts.
Fällt auf die Wallbox Umsatzsteuer an?
Ja. Für Wallboxen gilt der normale Umsatzsteuersatz von 19 %, auch wenn wir sie zusammen mit einer PV-Anlage liefern. Für PV-Anlage und Stromspeicher kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Steuersatz von 0 % gelten.
