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Stromspeicher: ja oder nein? Was er für Ihr Haus bringt

Mittags liefert die Solaranlage mehr Strom, als das Haus braucht, abends ist es umgekehrt. Ein Speicher schließt diese Lücke, aber nicht in jedem Haushalt lohnt er sich. Hier lesen Sie, woran Sie das erkennen und was beim Nachrüsten, bei Notstrom und bei der Anmeldung zählt.

  • Eher ja: Mittags bleibt viel Solarstrom übrig, gebraucht wird er abends
  • Eher nein: Der Solarstrom wird schon tagsüber fast ganz im Haus verbraucht
  • Notstrom kann nicht jeder Speicher, die Funktion muss man gezielt auswählen
  • Nachrüsten geht oft, entscheidend ist der vorhandene Wechselrichter
Doppelhaushälfte in Radebeul mit Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach
Radebeul, 2026: Wechselrichter und Speicher angeschlossen, Zählerschrank umgebaut, Anmeldung und Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Elbtal.

Kurz gesagt

Ein Stromspeicher kann sich lohnen, wenn Ihre Solaranlage tagsüber deutlich mehr Strom erzeugt, als Sie im Haus verbrauchen, und Sie abends, nachts und morgens Strom brauchen. Ohne Speicher fließt dieser Überschuss für eine geringe Vergütung ins Netz, und abends kaufen Sie Netzstrom zu. Ob er sich bei Ihnen rechnet, hängt außerdem vom Preis des Speichers und von Ihrem Strompreis ab.

Das fällt heute stärker ins Gewicht als früher: Anlagen, die seit Ende Februar 2025 in Betrieb gehen, dürfen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerbox nur einen Teil ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Ein digitaler Zähler allein reicht dafür nicht. Was im Haus verbraucht oder in den Speicher geladen wird, zählt bei der Einspeisegrenze nicht mit. Was gerade für Einspeisung und Vergütung gilt, finden Sie unten unter „Was gerade gilt“.

Wenig bringt ein Speicher, wenn Sie den Solarstrom ohnehin fast vollständig tagsüber verbrauchen oder die Anlage im Verhältnis zu Ihrem Verbrauch klein ist. Und er ist nicht automatisch ein Notstromgerät: Ohne eigene Ersatzstromfunktion schaltet sich die Anlage bei einem Netzausfall ab, auch wenn die Batterie voll ist.

Ob ja oder nein, hängt von drei Dingen ab: wann Sie Strom verbrauchen, wie groß Ihre Anlage ist und welcher Wechselrichter verbaut ist. Das sehen wir uns beim Termin vor Ort an, dafür berechnen wir nichts.

Für wen passt was

Die Frage stellt sich je nach Haus anders. Diese Fälle sehen wir am häufigsten:

Wir bauen Hochvolt- und Niedervolt-Systeme ein, je nachdem, was zu Ihrem Wechselrichter und Ihren Zielen passt. Welche Systeme wir verwenden, steht auf der Seite Stromspeicher.

  • Neue PV-Anlage geplant: Den Speicher gleich mitplanen, dann werden Wechselrichter, Zählerplatz und Anmeldung nur einmal ausgelegt. Wer noch unsicher ist, wählt einen Wechselrichter, an den sich später ein Speicher anschließen lässt. Mehr dazu unter PV-Anlage.
  • Vorhandene Anlage mit Hybrid-Wechselrichter: Ein passender Speicher lässt sich meist direkt ergänzen.
  • Ältere Anlage ohne Batterieanschluss: Möglich ist ein Speicher mit eigenem Batterie-Wechselrichter oder der Tausch gegen einen Hybrid-Wechselrichter. Beides wird beim Netzbetreiber angemeldet, und je nach Zustand kann er verlangen, dass der Zählerschrank angepasst wird. Was bei Ihnen besser passt, z
  • Anlage bisher in Volleinspeisung: Mit dem Umbau auf Eigenverbrauch kann ein Speicher dazukommen. Der Umbau wird beim Netzbetreiber als Änderung angemeldet, der Speicher gleich mit. Wann der Wechsel möglich ist, hängt davon ab, wie die Anlage bisher vergütet wird. Das klären wir vorab. Die Änderung t
  • Haushalt mit Wärmepumpe oder E-Auto: Der Verbrauch ist höher, aber gerade im Winter liefert die Anlage wenig. Die Speichergröße richtet sich deshalb nach dem Verbrauch über das ganze Jahr, nicht nur nach dem Sommer.
  • Vor allem Strom bei Netzausfall gewünscht: Die Ersatzstromfunktion gezielt auswählen. Dafür braucht es eine Umschaltung, die das Haus sicher vom Netz trennt, Schutzmaßnahmen, die auch ohne Netz wirken, und je nach Lösung eine Aufteilung der Stromkreise in der Verteilung. Nachrüsten lässt sich das ni

Speicher in der Region

Radebeul, 2026

Wechselrichter und Speicher montiert und angeschlossen, Zählerschrank umgebaut, Anmeldung bei den Stadtwerken Elbtal.

Moritzburg, 2026

Vorhandene Anlage umgebaut. Den Wechselrichter und den Speicher hatte der Kunde selbst gekauft, wir haben montiert, angeschlossen und von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt, mit Anmeldung bei SachsenNetze.

Weinböhla, 2026

Stromspeicher und Wallbox eingebaut und bei SachsenNetze angemeldet.

Dresden, 2026

Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und Wallbox, Zählerschrank umgebaut.

Was gerade gilt

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.

60 % Einspeisegrenze (Solarspitzengesetz)

Neue Anlagen bis 25 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerung höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz geben, Anlagen von 25 bis 100 kW ebenso, wenn sie Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag bekommen. Die Grenze fällt erst weg, wenn Messsystem und Steuerung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerung getestet hat. Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, statt sie abzuregeln.

Einspeisevergütung ab 2027: Änderung geplant, noch nicht beschlossen

Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach dem geltenden EEG 2023 eine feste Vergütung für 20 Jahre plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme, bei Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch derzeit 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur). In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung (bei kleinen Anlagen ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems). Für den Stichtag zählt die Inbetriebnahme (Module montiert und am Wechselrichter angeschlossen), nicht der Vertrag. Nach dem Gesetzentwurf (EEG 2027) sollen neue Anlagen ab 2027 statt der festen Vergütung höchstens 36 Monate lang 5,2 ct/kWh bekommen, neue Dachanlagen unter 100 kW nur noch 50 % einspeisen dürfen. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, läuft das EEG 2023 weiter.

§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte

Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.

Marktstammdatenregister binnen eines Monats

Jede Anlage und jeder Speicher muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen. Den Eintrag machen Sie als Betreiber selbst, wir fordern danach die Bestätigung an.

Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher

Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.

So läuft es ab

Rückruf anfragen

Sie schreiben kurz, ob es um eine neue oder eine vorhandene Anlage geht. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Termin vor Ort

Wir sehen uns Wechselrichter, Zählerschrank und den Platz für den Speicher an und besprechen, wann Sie wie viel Strom brauchen. Dafür berechnen wir nichts.

Einschätzung und Angebot

Lohnt sich ein Speicher bei Ihnen kaum, sagen wir Ihnen das. Sonst bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit einer Größe, die zu Ihrem Verbrauch passt.

Einbau, Anmeldung, Inbetriebnahme

Wir melden den Speicher beim Netzbetreiber an, bauen ihn ein, passen bei Bedarf den Zählerschrank an und nehmen ihn in Betrieb. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister machen Sie selbst, innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Wir bitten Sie danach um die Bestätigung.

Speicher ja oder nein? Rückruf anfragen

Schreiben Sie kurz, ob Sie schon eine PV-Anlage haben. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und klären mit Ihnen, ob sich ein Speicher lohnt.

Wir rufen Sie zurück und vereinbaren einen Termin vor Ort. Ein Angebot bekommen Sie danach.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Kann ich einen Speicher an meiner vorhandenen PV-Anlage nachrüsten?

Meist ja. Entscheidend ist der Wechselrichter: Hat er einen Batterieanschluss, lässt sich ein passender Speicher in der Regel direkt ergänzen. Fehlt er, geht es mit einem eigenen Batterie-Wechselrichter oder mit einem neuen Hybrid-Wechselrichter. Welche Lösung passt, sehen wir beim Termin vor Ort.

Wie groß sollte mein Speicher sein?

Das hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab, davon, wie viel Sie abends und nachts brauchen, und von der Größe der Anlage. Ein zu großer Speicher wird im Winter selten voll, ein zu kleiner ist im Sommer schon vormittags voll. Bei modularen Systemen lässt sich die Größe später erweitern. Wir legen die Größe nach Ihrem Verbrauch aus, nicht nach dem größten Modell.

Habe ich mit Speicher Strom, wenn das Netz ausfällt?

Nur wenn das System eine Notstrom- oder Ersatzstromfunktion hat. Ohne sie schaltet sich die Anlage bei einem Netzausfall aus Sicherheitsgründen ab, auch bei voller Batterie und Sonne. Die Hersteller verwenden die Begriffe nicht einheitlich. Grob gilt: Mit einer Notstrom-Steckdose am Gerät laufen einzelne Verbraucher weiter. Eine Ersatzstrom-Lösung versorgt ausgewählte Stromkreise oder das ganze Haus, so weit die Leistung des Wechselrichters reicht. Sie braucht eine Umschaltung, die das Haus sicher vom Netz trennt, und Schutzmaßnahmen, die auch ohne Netz wirken. Nicht jedes System lädt dabei mit Solarstrom nach, deshalb klären wir das vor dem Kauf.

Muss ein Speicher angemeldet werden?

Ja, auch ein nachgerüsteter Speicher, und zwar vor dem Einbau beim Netzbetreiber. Diese Anmeldung übernehmen wir. Im Marktstammdatenregister wird der Speicher spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme als eigene Einheit eingetragen. Das machen Sie als Betreiber, wir bitten Sie danach um die Bestätigung. Kann der Speicher auch aus dem Netz laden und liegt diese Ladeleistung über 4,2 kW, wird er als steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen. Der Netzbetreiber darf dann den Bezug aus dem Netz zeitweise drosseln, wenn das Netz überlastet zu werden droht, aber nicht unter eine Mindestleistung. Die Einspeisung bleibt davon unberührt, und es gilt ein ermäßigtes Netzentgelt. Lädt der Speicher nur aus der PV-Anlage, betrifft ihn das in der Regel nicht. Das klären wir bei der Planung.

Hilft ein Speicher gegen die Einspeisegrenze?

Teilweise. Die Grenze gilt für den Strom, der ins Netz geht. Was Sie im Haus verbrauchen oder in den Speicher laden, zählt nicht mit, so fängt der Speicher einen Teil der Mittagsspitze auf. Ist er aber schon vormittags voll, wird mittags trotzdem begrenzt. Ob das System das Laden in die Mittagsstunden legen kann, hängt vom Hersteller ab.

Lohnt sich ein Speicher, wenn ich tagsüber zu Hause bin?

Dann weniger. Wer den Solarstrom schon tagsüber verbraucht, etwa mit Homeoffice, Waschmaschine und Wärmepumpe zur Mittagszeit, hat wenig Überschuss für den Abend. Ein Speicher bringt dann vor allem etwas, wenn die Anlage deutlich mehr erzeugt, als Sie tagsüber brauchen. Das sehen wir uns beim Termin gemeinsam an.

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