Netzbetreiber: SachsenNetze 150+ PV-Projekte des Inhabers

Photovoltaik-Anlage in Dresden: geplant, montiert, angemeldet

Wir sind ein PV-Betrieb aus Coswig und bauen Photovoltaik-Anlagen in Dresden, von der Planung am Dach über Speicher und Zählerschrank bis zur Anmeldung bei SachsenNetze. Zuerst sehen wir uns Ihr Haus vor Ort an, danach bekommen Sie das Angebot.

  • Planung und Montage der Photovoltaik-Anlage
  • Stromspeicher gleich mit oder später nachgerüstet
  • Zählerschrank-Umbau und Steuerung nach § 14a EnWG
  • Anmeldung und Fertigmeldung bei SachsenNetze
  • Termin vor Ort, bevor Sie ein Angebot bekommen
Bungalow in Moritzburg mit Photovoltaik-Modulen auf dem Dach, Gartenseite
Moritzburg, 2026: vorhandene Anlage umgebaut. Den Wechselrichter und den Speicher hatte der Kunde selbst gekauft, wir haben montiert, angeschlossen und von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt, mit Anmeldung bei SachsenNetze.

Zwei Aufträge aus Dresden, 2026

Dresden, 2026: Speicher, Zählerplatz und Anmeldung

Wechselrichter und Stromspeicher montiert und in Betrieb genommen (die Geräte und die Module hatte der Kunde gestellt), Zählerplatz umgebaut, Steuerung nach § 14a EnWG eingebaut, An- und Fertigmeldung bei SachsenNetze.

Dresden, 2026: PV mit Speicher und Wallbox

Photovoltaik-Anlage montiert und die vorhandenen Module eingebunden, dazu Stromspeicher und eine Wallbox fürs Auto. Zählerschrank und Unterverteilung haben wir dafür angepasst.

Anmeldung bei SachsenNetze

In Dresden betreibt SachsenNetze das Stromnetz. Dort melden wir Ihre Anlage und den Speicher an, geben die Geräte mit ihrer Kennung aus dem Zertifikatsregister ZEREZ an, schicken nach der Inbetriebnahme die Fertigmeldung mit dem Prüfprotokoll und stimmen den Zählerwechsel ab. Ob für Ihre Adresse ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, klären wir vorab.

  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher
  • Fotos vom Zählerschrank und die Zählernummer
  • Lageplan und Anlagenleistung

Das brauchen wir für die Anmeldung. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen zusammen.

Was 2026 für neue Anlagen gilt

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.

Einspeisevergütung ab 2027: Änderung geplant, noch nicht beschlossen

Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach dem geltenden EEG 2023 eine feste Vergütung für 20 Jahre plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme, bei Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch derzeit 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur). In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung (bei kleinen Anlagen ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems). Für den Stichtag zählt die Inbetriebnahme (Module montiert und am Wechselrichter angeschlossen), nicht der Vertrag. Nach dem Gesetzentwurf (EEG 2027) sollen neue Anlagen ab 2027 statt der festen Vergütung höchstens 36 Monate lang 5,2 ct/kWh bekommen, neue Dachanlagen unter 100 kW nur noch 50 % einspeisen dürfen. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, läuft das EEG 2023 weiter.

60 % Einspeisegrenze (Solarspitzengesetz)

Neue Anlagen bis 25 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerung höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz geben, Anlagen von 25 bis 100 kW ebenso, wenn sie Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag bekommen. Die Grenze fällt erst weg, wenn Messsystem und Steuerung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerung getestet hat. Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, statt sie abzuregeln.

Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher

Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.

§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte

Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.

Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100:2026

Wird der Zählerschrank umgebaut, gilt für den geänderten Teil die neue Fassung, zum Beispiel Platz für die Steuerbox und eine Datenleitung für die Steuerung nach § 14a. Ob ein Umbau nötig ist, sehen wir beim Termin vor Ort.

So läuft es ab

Anfrage und Rückruf

Sie schildern kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und klären die ersten Fragen zu Dach, Verbrauch und Speicher.

Termin vor Ort in Dresden

Wir sehen uns Dach, Zählerschrank und den Platz für Wechselrichter und Speicher an. Dafür berechnen wir nichts.

Angebot

Danach bekommen Sie ein Angebot mit allen Schritten, auch für Zählerschrank und Anmeldung.

Anmeldung, Montage, Inbetriebnahme

Wir melden die Anlage bei SachsenNetze an, montieren, schließen an, messen und nehmen sie in Betrieb. Danach geht die Fertigmeldung raus.

Prüfen und messen vor der Inbetriebnahme

Bevor eine Anlage ans Netz geht, messen wir die Modulstränge und prüfen die Schutzeinrichtungen. Die Werte halten wir im Prüfprotokoll nach DIN EN 62446-1 fest.

Messgerät Benning PV 2 mit Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Isolationswiderstand eines Modulstrangs
Messung am ModulstrangLeerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Isolationswiderstand, gemessen vor der Inbetriebnahme.
Geöffneter Kasten mit Überspannungsschutz für die Modulstränge auf der Gleichstromseite
ÜberspannungsschutzSchutz der Modulstränge auf der Gleichstromseite, sauber verdrahtet.

Termin in Dresden anfragen

Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Wir rufen Sie zurück und vereinbaren einen Termin vor Ort. Ein Angebot bekommen Sie danach.

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Fragen aus Dresden

Kommt ihr vor dem Angebot vorbei?

Ja, in der Regel. Wir sehen uns Dach, Zählerschrank und Montageort in Dresden an und machen danach ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt. Für den Termin berechnen wir nichts.

Wer meldet die Anlage bei SachsenNetze an?

Das machen wir: die Anmeldung vor dem Bau, die Fertigmeldung nach der Inbetriebnahme und die Abstimmung zum Zählerwechsel. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister machen Sie selbst, wir fordern die Bestätigung bei Ihnen an. Mehr dazu unter PV-Anmeldung.

Passt eine Anlage auf mein Dach?

Das klären wir beim Termin vor Ort: Dachform, Ausrichtung und Zustand der Dachhaut, Platz für Wechselrichter und Speicher und der Weg der Leitungen zum Zählerschrank. Danach planen wir die Belegung der Module.

Speicher gleich mit einbauen oder später?

Beides geht. Bei beiden Aufträgen aus Dresden kam der Speicher gleich mit. Dann wird er zusammen mit der Anlage angemeldet, und der Zählerschrank wird nur einmal angepasst. Ein später nachgerüsteter Speicher wird eigens angemeldet. Mehr unter Stromspeicher.

Ändert sich 2027 etwas bei der Einspeisevergütung?

Eine Änderung ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Was heute gilt und was der Entwurf vorsieht, steht oben unter „Was 2026 für neue Anlagen gilt“. Was das für Ihre Anlage heißt, besprechen wir beim Termin vor Ort.

Fällt Umsatzsteuer an?

Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher auf dem Wohnhaus gilt in der Regel der gesetzliche Nullsteuersatz, bei allen Anbietern gleich (Einzelheiten oben unter „Was 2026 für neue Anlagen gilt“). Eine Wallbox und eine reine Anmeldung ohne Arbeiten an der Anlage berechnen wir mit 19 %.

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