Zwei Netzanmeldungen in Radebeul, 2026
PV-Anlage, Speicher und Steuerung
Radebeul, 2026. Gemacht: PV-Anlage und Stromspeicher, Zählerschrank umgebaut, Steuerung nach § 14a EnWG, Netzanmeldung bei den Stadtwerken Elbtal.
PV-Anlage, Speicher und Wallbox
Radebeul, 2026. Gemacht: PV-Anlage und Stromspeicher, Wallbox installiert, Zählerschrank umgebaut, Netzanmeldung bei den Stadtwerken Elbtal.
Stadtwerke Elbtal: wie die Anmeldung dort abläuft
In Radebeul betreiben die Stadtwerke Elbtal das Stromnetz, nicht SachsenNetze. Angemeldet wird mit einem Formularsatz. Nach dem Eingang bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung und fordert fehlende Unterlagen nach. Danach kommt die netztechnische Stellungnahme mit den Erklärungen und Nachweisen, die ausgefüllt zurückgehen. Erst mit der unterschriebenen Fertigstellungsanzeige des Elektrikers gibt der Netzbetreiber den Vorgang an sein Zählerwesen weiter. Eine typische Rückfrage betrifft den Speicher: Ist er über Wechselstrom (AC) angeschlossen oder hat er einen Gleichrichter, verlangen die Stadtwerke Elbtal zusätzlich das Datenblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Ein rein gleichstromseitig gekoppelter Speicher ohne Gleichrichter braucht es nicht. Wird eine alte Anlage ersetzt, fragt der Netzbetreiber nach den Zählerständen vom Tag der Stilllegung. Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, sehen wir vor der Anmeldung nach.
- Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher
- Lageplan, auf dem der Standort der Anlage markiert ist
- Foto der Module am Anbringungsort
- Bei ersetzter Altanlage: Zählerstände vom Tag der Stilllegung
Den Formularsatz füllen wir aus und reichen ihn ein. Fotos von Zählerschrank und Zähler brauchen wir für unsere Planung. Fehlt eine Unterlage, besorgen wir sie mit Ihnen.
Was gerade für die Anmeldung gilt
Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze, Vergütungssätze und Normen ändern sich; beim Termin vor Ort prüfen wir, was für Ihre Anlage gilt.
Neue VDE-AR-N 4105 seit März 2026
Seit 1. März 2026 gilt die neue Fassung. Bis zum 1. März 2027 darf der Netzbetreiber noch nach der Fassung von 2018 anmelden lassen. Wir legen Ihre Anlage technisch nach der neuen Fassung aus und nutzen die Formulare, die Ihr Netzbetreiber gerade verlangt.
§ 14a EnWG: geringere Netzentgelte
Wallbox, Wärmepumpe und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen auf eine Mindestleistung drosseln, dafür sinken die Netzentgelte (Modul 1 bis 3). Neue Wallboxen und Speicher werden über EEBUS angebunden, direkt im Gerät oder über ein Energiemanagement.
Marktstammdatenregister binnen eines Monats
Jede Anlage und jeder Speicher muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen. Den Eintrag machen Sie als Betreiber selbst, wir fordern danach die Bestätigung an.
60 % Einspeisegrenze (Solarspitzengesetz)
Neue Anlagen bis 25 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem mit Steuerung höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz geben, Anlagen von 25 bis 100 kW ebenso, wenn sie Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag bekommen. Die Grenze fällt erst weg, wenn Messsystem und Steuerung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerung getestet hat. Ein Speicher nimmt die Mittagsspitze auf, statt sie abzuregeln.
Gesetzlicher Nullsteuersatz auf PV und Speicher
Für Lieferung und Montage von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp gilt der gesetzliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, bei allen Anbietern gleich, ebenso für Arbeiten, die nur wegen der PV-Anlage nötig sind, etwa einen Zählerschrank-Umbau, den der Netzbetreiber verlangt. Eine Wallbox berechnen wir mit 19 %.
So läuft es ab
Anfrage und Rückmeldung
Sie schreiben kurz, was angemeldet werden soll: neue Anlage, Speicher oder Ersatz einer alten Anlage. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Termin vor Ort, dann das Angebot
Wir sehen uns Zählerschrank und Anlage an und klären, ob der Zählerschrank so bleiben kann. Dafür berechnen wir nichts. Danach bekommen Sie das Angebot.
Antrag bei den Stadtwerken Elbtal
Wir füllen den Formularsatz aus, legen Datenblätter, Schaltplan und Fotos bei und reichen ein. Fordert der Netzbetreiber etwas nach, kümmern wir uns darum.
Fertigmeldung und Zählertausch
Nach Anschluss und Messung reichen wir die unterschriebene Fertigstellungsanzeige ein. Damit geht der Vorgang an das Zählerwesen der Stadtwerke, das den Zähler tauscht.
Prüfen und messen vor der Inbetriebnahme
Bevor eine Anlage ans Netz geht, messen wir die Modulstränge und prüfen die Schutzeinrichtungen. Die Werte halten wir im Prüfprotokoll nach DIN EN 62446-1 fest.


Mehr zu Anmeldung und Anschluss
Netzanmeldung in Radebeul anfragen
Schreiben Sie kurz, was angemeldet werden soll. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Fragen zur Netzanmeldung in Radebeul
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung?
Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher, einen Lageplan mit dem Standort der Anlage und ein Foto der Module. Für unsere Planung brauchen wir außerdem Fotos vom Zählerschrank. Den Formularsatz der Stadtwerke Elbtal füllen wir aus, Sie unterschreiben nur. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen zusammen.
Wann wird der Zähler getauscht?
Erst wenn die Anlage angeschlossen und gemessen ist und die unterschriebene Fertigstellungsanzeige beim Netzbetreiber liegt. Dann geht der Vorgang an das Zählerwesen der Stadtwerke Elbtal, das den Zählertausch übernimmt.
Wer trägt die Anlage ins Marktstammdatenregister ein?
Das machen Sie als Betreiber selbst, für Anlage und Speicher je ein eigener Eintrag. Die Frist steht oben unter „Was gerade gilt“. Schicken Sie uns danach die Bestätigungen, wir legen sie zu den Anmeldeunterlagen.
Wie lange dauert die Anmeldung bei den Stadtwerken Elbtal?
Das bestimmt der Netzbetreiber, darauf haben wir keinen Einfluss. Deshalb nennen wir keine Frist. Was wir beeinflussen: vollständige Unterlagen von Anfang an und eine zügige Antwort, wenn etwas nachgefordert wird.
Kommen Sie vor dem Angebot vorbei?
In der Regel ja. Wir sehen uns Zählerschrank und Anlage vor Ort an, dafür berechnen wir nichts. Das Angebot bekommen Sie nach dem Termin.
Fällt auf die Anmeldung Umsatzsteuer an?
Gehört die Anmeldung zu Lieferung und Montage Ihrer PV-Anlage oder Ihres Speichers, gilt für sie derselbe Steuersatz wie für die Anlage, siehe oben unter „Was gerade gilt“. Melden wir nur an, ohne an der Anlage zu arbeiten, kommt die normale Umsatzsteuer dazu.
